Photovoltaikversicherung

Wann leistet die Photovoltaikversicherung?

Eine eigenständige Photovoltaikversicherung bietet eine sogenannte Allgefahrendeckung (sofern die Basis eine Elektronikversicherung ist). Somit sind alle Schadenereignisse die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, automatisch mitversichert. Mitversichert sind somit meist Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit Konstruktions- oder Materialfehler
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, Diebstahl Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Naturereignisse wie z. B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost
  • Höhere Gewalt
  • Tierbiss z. B. durch einen Mader

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Wichtig zu wissen!

In einzelnen Tarifen können die aufgezählten Leistungen explizit ausgeschlossen sein. Zudem können Leistungsobergrenzen die maximale Entschädigung deckeln.

Tipp!

Gute Tarife leisten auch bei Schäden an allen Anlagenteilen, die für die einwandfreie Funktion der Photovoltaikanlage notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Wechselrichter, Zähler und das Montagesystem inklusive der Anschlüsse.

Welche Schäden sind ausgeschlossen?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind im Regelfall…

… Schäden durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung sowie Garantieschäden.

… Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers. … Schäden durch Kriegsereignisse und innere Unruhen. … Schäden durch Kernenergie.

… Schäden, die während der Dauer von Erdbeben als deren Folge entstehen.

Wichtig zu wissen!

Durch die Installation einer Photovoltaikanlage erhöht sich in jedem Fall der Wert Ihrer Immobilie. Es besteht die Gefahr einer Unterversicherung und sollte daher in jedem Fall dem Gebäudeversicherer angezeigt werden.

Tipp!

Wird die Photovoltaikversicherung als Zusatzbaustein in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen, ist der Leistungsumfang im Regelfall deutlich geringer, da es sich nicht um eine Allgefahrendeckung handelt.

Schadenbeispiel

Infolge eines Sturms, werden die Photovoltaikmodule beschädigt und es kann vorübergehend kein Strom ins Netz eingespeist werden.

Die Versicherung übernimmt die Kosten für den entstandenen Sachschaden an den Modulen.

Zusätzlich werden die entgangenen Einnahmen aus der Einspeisevergütung übernommen.

Wichtiger Hinweis!

Diese Aufzählung beinhaltet wesentliche Leistungsausschlüsse und ist nicht abschließend. Sofern einzelne Leistungspunkte für Sie wichtig sind, prüfen wir gerne Sondertarife.

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