Hausratversicherung

Feuer, Sturm, Einbruch oder das Austreten von Leitungswasser – jedes Jahr entstehen in privaten Haushalten mehr als eine Million dieser Schadenereignisse. In welchem Umfang eine Hausratversicherung Sie finanziell schützt, erfahren Sie jetzt

Was zählt alles zum Hausrat?

 Alle nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände zählen zum Hausrat.
„Heben wir das Dach ab und drehen das Haus auf den Kopf, alles was raus fällt ist Hausrat“
Ist natürlich Sinnbildlich gesprochen und nicht alles würde rausfallen.

Kontaktdaten & Erstinfo

VersicherungsMakler | Andreas Donsbach
Neuenkamper Str. 109
42657 Solingen
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Erstinfo nach §15 VersVermV

Versicherungsmakler mit Erlaubniss nach §34d Abs.1 GewO
Vermittlerreg.-Nr.: D-SDGN-XISB3-48
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Zugang zum Finanzmanager

Folgende Gegenstände sind in Ihrem Haushalt versichert:

  • Einrichtungsgegenstände
  • Möbel, Teppiche und Vorhänge
  • Gebrauchsgegenstände
  • Haushaltsgeräte, Bücher, Kleidung und Computer
  • Verbrauchsgegenstände
  • Nahrungs- und Genussmittel
  • Bargeld und Wertgegenstände
  • Bilder oder Schmuck
  • Sonstige Gegenstände Kfz-Zubehör, Sportgeräte usw.

Wer ist versichert? Für wen besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht immer für den Hausrat aller Familienmitglieder
Mieter oder Untermieter benötigen hingegen eine eigene Hausratversicherung.

Kann ich auch auf Reisen meinen Hausrat versichern?

Über die Außenversicherung ist der mitgeführte Hausrat in bestimmten Grenzen auch auf Reisen versichert.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen aus der Hausratversicherung?

Wird der Hausrat in Folge einer der folgenden Ereignisse beschädigt, entsteht Anspruch auf Erstattung der finanziellen Schäden:

Die Hausratversicherung erstattet Schäden infolge von…

  • Feuer
    z.B. durch defekte in elektrischen Anlagen
  • Leitungswasser
    z.B. durch alte/verdreckte Rohre oder eine defekte Waschmaschine
  • Sturm und Hagel
    z.B. durch zerbrochene Fensterscheiben und daraus resultierende Schäden durch Wassereintritt
  • Einbruchdiebstahl und Raub
    z.B. über Türen oder Fenstern
  • Vandalismus
    z.B. mutwillige Zerstörung vom Eigentum

Wann habe ich keinen Versicherungsschutz?

Bedeutende Leistungsausschlüsse

  • Einfacher Diebstahl und Trickdiebstahl
    z.B. wenn der Täter Ihr Eigentum entwendet, ohne dafür ein Hindernis überwinden zu müssen
  • Vorsatz
    durch einen selbst verursachten Schaden
  • Sengschäden
    z.B. Häufig verursacht durch glimmende Zigaretten oder Glut
  • Eindringen von Feuchtigkeit
    z.B. aufgrund großer Schneemassen
  • Höhere Gewalt
    bei Schäden durch Kernenergie, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben

Hinweis

Teilweise bieten Tarife auch für diese Ereignisse eingeschränkten Versicherungsschutz.

Bitte teilen ie uns mit, falls Sie den Einschluss wünschen.

Hinweis

Diese Aufzählung beinhaltet wesentliche Leistungsausschlüsse und ist nicht abschließend.

Welche Zahlungen erhalte ich im Schadenfall?

 Wiederbeschaffungswert

  • Üblicherweise werden die Kosten der zerstörten oder abhandengekommenen Sachen erstattet, die notwendig sind, um diese in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzube schaffen.
  • Bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten erstattet und eine Wertminderung gewährt.
  • Zusätzlich werden mit dem Schaden entstehende indirekte Kosten erstattet, wie beispielsweise Aufräumkosten oder Hotelkosten, falls die Immobilie nicht bewohnbar ist.

Möchtest Du diese Informationen herunterladen? Dann klicke bitte hier > Informationen zur Hausratversicherung <

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