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Photovoltaikversicherung

Wann leistet die Photovoltaikversicherung?

Eine eigenständige Photovoltaikversicherung bietet eine sogenannte Allgefahrendeckung (sofern die Basis eine Elektronikversicherung ist). Somit sind alle Schadenereignisse die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, automatisch mitversichert. Mitversichert sind somit meist Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit Konstruktions- oder Materialfehler
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, Diebstahl Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Naturereignisse wie z. B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost
  • Höhere Gewalt
  • Tierbiss z. B. durch einen Mader

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Wichtig zu wissen!

In einzelnen Tarifen können die aufgezählten Leistungen explizit ausgeschlossen sein. Zudem können Leistungsobergrenzen die maximale Entschädigung deckeln.

Tipp!

Gute Tarife leisten auch bei Schäden an allen Anlagenteilen, die für die einwandfreie Funktion der Photovoltaikanlage notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Wechselrichter, Zähler und das Montagesystem inklusive der Anschlüsse.

Welche Schäden sind ausgeschlossen?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind im Regelfall…

… Schäden durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung sowie Garantieschäden.

… Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers. … Schäden durch Kriegsereignisse und innere Unruhen. … Schäden durch Kernenergie.

… Schäden, die während der Dauer von Erdbeben als deren Folge entstehen.

Wichtig zu wissen!

Durch die Installation einer Photovoltaikanlage erhöht sich in jedem Fall der Wert Ihrer Immobilie. Es besteht die Gefahr einer Unterversicherung und sollte daher in jedem Fall dem Gebäudeversicherer angezeigt werden.

Tipp!

Wird die Photovoltaikversicherung als Zusatzbaustein in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen, ist der Leistungsumfang im Regelfall deutlich geringer, da es sich nicht um eine Allgefahrendeckung handelt.

Schadenbeispiel

Infolge eines Sturms, werden die Photovoltaikmodule beschädigt und es kann vorübergehend kein Strom ins Netz eingespeist werden.

Die Versicherung übernimmt die Kosten für den entstandenen Sachschaden an den Modulen.

Zusätzlich werden die entgangenen Einnahmen aus der Einspeisevergütung übernommen.

Wichtiger Hinweis!

Diese Aufzählung beinhaltet wesentliche Leistungsausschlüsse und ist nicht abschließend. Sofern einzelne Leistungspunkte für Sie wichtig sind, prüfen wir gerne Sondertarife.

Häufige Fragen zur Photovoltaikversicherung (FAQ)

Warum ist eine Photovoltaikversicherung sinnvoll?

Eine Photovoltaikanlage ist eine langfristige Investition. Eine Photovoltaikversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, die beispielsweise durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag, Diebstahl, Vandalismus oder technische Defekte entstehen können. So bleibt Ihre Investition optimal abgesichert.

Nicht immer. Zwar können fest installierte Photovoltaikanlagen teilweise über die Wohngebäudeversicherung mitversichert sein, häufig sind jedoch wichtige Risiken oder Ertragsausfälle ausgeschlossen. Eine spezielle Photovoltaikversicherung bietet in der Regel einen deutlich umfassenderen Schutz.

Der genaue Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Tarif ab. Typischerweise sind unter anderem folgende Schäden abgesichert:

  • Sturm und Hagel
  • Feuer und Blitzschlag
  • Überspannung
  • Kurzschluss
  • Diebstahl und Vandalismus
  • Tierbiss, beispielsweise durch Marder
  • Bedienungsfehler
  • Material- und Konstruktionsfehler
  • Ertragsausfall nach einem versicherten Schaden

Ja, bei vielen Tarifen kann ein Batteriespeicher und auch eine Wallbox direkt in den Versicherungsschutz aufgenommen werden oder ist bereits eingeschlossen. Gerne prüfen wir gemeinsam, welche Lösung am besten zu Ihrer Anlage passt.

Die Kosten richten sich unter anderem nach dem Wert der Anlage, der Leistung, dem Standort und dem gewünschten Versicherungsschutz. Bereits für vergleichsweise geringe Jahresbeiträge lässt sich ein umfassender Schutz realisieren.

Nein. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Dennoch ist eine Photovoltaikversicherung aufgrund des hohen Investitionswertes und möglicher Schadensrisiken sehr empfehlenswert.

Viele Tarife übernehmen den finanziellen Verlust, wenn Ihre Photovoltaikanlage nach einem versicherten Schaden keinen Strom produzieren kann. So bleiben Sie auch bei längeren Reparaturzeiten finanziell abgesichert.

Je nach Tarif kann die Anlage bereits während der Montage oder Inbetriebnahme versichert werden. Dies sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden.

Ja. Auch bereits installierte Photovoltaikanlagen können in den meisten Fällen problemlos versichert werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass sich die Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Melden Sie den Schaden möglichst zeitnah. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und vermeiden Sie – sofern möglich – weitere Folgeschäden. Wir unterstützen Sie bei der Schadenmeldung und begleiten Sie bis zur Regulierung.

Ja. Auch kleinere Anlagen verursachen bei Beschädigung oder Totalausfall schnell Kosten in Höhe mehrerer Tausend Euro. Eine passende Versicherung schützt Ihre Investition unabhängig von der Anlagengröße.

Selbstverständlich. Wir beraten Sie individuell und vergleichen passende Versicherungslösungen verschiedener Versicherer. Gemeinsam finden wir den Versicherungsschutz, der zu Ihrer Photovoltaikanlage und Ihren Anforderungen passt – persönlich vor Ort oder bequem online.

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